• Physiotherapie Dübendorf
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Schutzkonzept der Physiotherapie Giessen

Geschätzte Kunden

Der Bundesrat dehnt die Zertifikatspflicht aus. Per 13. September 2021 gilt sie auch im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Das Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis, die Pflicht gilt ab 16 Jahren.

Für die Physiotherapie braucht es kein Zertifikat. Dies gilt für alle physiotherapeutischen Einzel- und Gruppentherapien in Innenräumen inklusive MTT (unabhängig davon, ob die MTT im Fitnessbereich einer Physiotherapie oder eines Fitnesszentrums durchgeführt wird). Weiter auch für Gruppenlektionen bis 30 Teilnehmende, die in beständigen Gruppen draussen oder in abgetrennten, gut gelüfteten Räumlichkeiten stattfinden. Die Hygiene- und Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske und Erhebung von Kontaktdaten bleiben gemäss Schutzkonzept der Praxis unverändert bestehen.

Alle Informationen zum Zertifikat finden Sie auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Grundsätzlich bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen wie Praxen, MTT-Räumen oder in Geh- und Schwimmbädern unverändert bestehen. Im Vordergrund steht die Sicherheit der PatientInnen und damit gilt auch eine Maskenpflicht am Empfang, im Wartezimmer oder auf Toiletten. Ebenfalls bei Gruppentherapien und Kursen in Praxisräumlichkeiten.

Davon ausgenommen sind (keine Maskenpflicht):

Personengruppen mit Sonderregelungen: Ärztliches Maskenattest, Kinder bis zum 12. Geburtstag. Therapien im Freien, z.B. Hippotherapie.
Behandlungen im Gesicht und von Atemwegen im Behandlungsraum (FFP-2-Maske als Empfehlung für PhysiotherapeutIn).
Bei Übungen in MTT-Räumen an Geräten, wenn es die Übung erfordert.
Bei Gruppentherapien und Kursen mit wenig intensiven Aktivitäten (kein Ausdauertrainig) an Ort und mit mindestens 10m2 Raum pro Person.

Die Hygiene- und Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) bleiben unverändert.

Die aktuelle Situation fordert alle heraus. Deshalb ist es wichtig, dass sich Therapeuten und Patienten an die Vorschriften des BAG und an das Schutzkonzept des Schweizerischen Physiotherapie Verbandes halten. Bei uns gelten deshalb die folgenden Regeln:

Bei Symptomen zu Hause bleiben! Bei Symptomen, wie Fieber, trockenem Husten, Halsschmerzen, Atembeschwerden, Geruchs- oder Geschmacksverlust melden Sie sich bitte zwingend vorgängig telefonisch bei uns und bleiben Sie zu Hause.

Maskenpflicht: Auch bei uns herrscht in der gesamten Praxis eine allgemeine Schutzmaskenpflicht. Dies gilt für den Therapeuten und für Patienten ab Betreten der Praxis. Die Schutzmaske muss auch beim Trainieren im Raum der medizinischen Trainingstherapie (MTT) getragen werden. Bitte bringen Sie Ihre eigene Schutzmaske mit.

Abstand: Bitte halten Sie jederzeit genügend Abstand zu den weiteren Patienten. Dies im Wartebereich und auch im MTT.

Hygiene: Wir haben mehrere Desinfektionsständer in unserer Praxis. Nutzen Sie diese, insbesondere beim Betreten der Praxis. Wir bitten unsere Patienten auch die Trainingsutensilien und Geräte nach Gebrauch jeweils zu desinfizieren.

Lüften: Wir lüften die Behandlungsräume vor und nach jeder Behandlung. Der Trainingsbereich wird ebenfalls mehrmals täglich gelüftet.